Geschäftsbedingungen

Stand: 01.04.2025

01. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1
Die Integral Services GmbH, registriert im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter Registernummer HRB 268605 B mit Sitz in der Linienstraße 214, 10119 Berlin („Integral“), bietet die digitale Plattform Integral („Plattform“) an. Diese digitale Lösung unterstützt Unternehmen jeder Größe („Kunde“) bei der Verwaltung ihrer notwendigen Buchhaltungs-, Lohn- und Steueraufgaben in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Steuerberatungskanzleien („Partnersteuerberater“).

1.2
Integral bietet selbst keine Steuer- oder Rechtsberatungsleistungen an. Diese Dienstleistungen werden den Kunden über die Plattform von qualifizierten und entsprechend zugelassenen Berufsträgern, wie Steuerberatern oder Rechtsanwälten, bereitgestellt.

1.3
Das Angebot von Integral richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Durch die Nutzung der Leistungen bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

1.4
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Integral ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, auch wenn Zahlungen oder Leistungen des Kunden vorbehaltlos angenommen werden.


1.5
Integral ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte heranzuziehen.

02. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1

Integral bietet über die Plattform den Kunden verschiedene Dienstleistungen („Leistungen“) an:

2.1.1

Die Plattform ermöglicht die Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnersteuerberatern, den Datenaustausch, die Verwaltung von Aufgaben und Fristen sowie die zentrale Ablage von Unternehmensdokumenten. Hierbei erbringt Integral gemäß § 6 Ziffer 4 StBerG auch die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind;


2.1.2

Integral erbringt Leistungen gemäß § 6 Ziffer 4 StBerG, ohne steuer- oder rechtsberatende Tätigkeiten auszuführen. Die Personalverwaltung obliegt vollständig dem Kunden. Integral verarbeitet die vom Kunden übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen des Vertrags. Es findet keine Arbeitnehmerüberlassung statt, und das Personal von Integral darf nicht in die Organisation des Kunden integriert werden noch Weisungen erhalten.

2.2

Partnersteuerberater können die Plattform zur Verwaltung interner Abläufe, zum Datenaustausch mit Mandanten bzw. Kunden und für ihre Geldwäsche-Prüfung nutzen. Die Geschäftsbedingungen für Partnersteuerberater werden separat geregelt.

2.3

Kunden können auf der Plattform Software von Drittanbietern („Drittanbietertools“) integrieren. Drittanbietertools werden auf Grundlage einer direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Drittanbieter und dem Kunden bereitgestellt und vom Kunden genutzt. Integral übernimmt keine Haftung für deren Inhalt, Verfügbarkeit oder Funktionalität. Die Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen bzw. Sub-Dienstleister von Integral.

2.4

Kunden können über die Plattform die Dienstleistungen von Partnersteuerberatern nutzen. Die Dienstleistungen der Partnersteuerberater werden auf Grundlage einer direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Partnersteuerberater und dem Kunden genutzt. Integral übernimmt dafür keine Haftung. Die Partnersteuerberater sind keine Erfüllungsgehilfen bzw. Sub-Dienstleister von Integral. Integral tritt in Bezug auf die Kommunikation (insbesondere Willenserklärungen) zwischen Kunden und Partnersteuerberater als Bote (Erklärungsbote bzw. Empfangsbote) auf.

03. Registrierung und Vertragsschluss

3.1
Die Darstellung der Plattform und unserer Leistungen auf unserer Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Invitatio ad offerendum) dar. Integral kann - ohne Angabe von Gründen - Registrierungen bzw. Vertragsangebote ablehnen.


3.2
Der Kunde bucht ein unverbindliches Erstgespräch über die Website, um die notwendigen Anforderungen zu klären. Dieses Gespräch muss von einer vertretungsberechtigten Person gebucht werden.


3.3
Mit Zustimmung des Kunden darf Integral die erhobenen Daten und erfassten Dokumente an die Partnersteuerberatung weiterleiten, um ein Angebot für die Dienstleistungen des Partnersteuerberaters vorzubereiten.


3.4
Innerhalb von zwei Werktagen erhält der Kunde ein indikatives Angebot für die Leistungen von Integral zusammen mit einem separaten indikativen Angebot für die Dienstleistungen der Partnersteuerberatern ausweist. 


3.5
Der Partnersteuerberater ist gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden einer Geldwäsche-Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung erfolgt durch den Partnersteuerberater über die Plattform. 


3.6

Die Registrierung des Kunden auf der Plattform ist erst möglich, nachdem der Kunde sein Einverständnis mit dem indikativen Angebot gegenüber Integral erklärt und der Kunde Integral auf dieser Grundlage ein Vertragsangebot schickt. Für die Registrierung auf der Plattform erstellt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort oder loggt sich mit einem SSO-Service ein. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten jederzeit geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Verlust von Zugangsdaten ist Integral unverzüglich anzuzeigen.

3.7

Der Vertrag zwischen Integral und dem Kunden kommt erst zustande, (i) indem Integral dem Kunden eine Vertragsbestätigungsemail schickt mit einer Zusammenfassung aller Eckpunkte und (ii) wenn (nach erfolgreicher Geldwäsche-Prüfung durch den Partnersteuerberater) gleichzeitig der Vertrag zwischen dem Partnersteuerberater und dem Kunden abgeschlossen wird. Bei Ablehnung des Angebots des Partnersteuerberaters durch den Kunden oder falls der Partnersteuerberater dem Kunden kein Angebot macht, kommt auch kein Vertrag zwischen Integral und dem Kunden zustande.

04. Vertragslaufzeit und Zahlungsbedingungen

4.1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit Vertragsschluss gemäß Paragraph 3.


4.2
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende (frühestens jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit) gekündigt werden.


4.3
Kündigungen sind schriftlich oder per E-Mail an info@integral.de möglich. Der Kunde hat bis zum Vertragsende Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Beide Parteien müssen das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abwickeln.


4.4
Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere

4.4.1
der Verstoß eines Kunden gegen die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiges geltendes Recht;

4.4.2
die deliktische Handlung eines Kunden oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;


4.4.3

der Verzug des Kunden mit seiner Zahlungspflicht gegenüber Integral um mehr als vier Wochen;


4.4.4
andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Integral liegen; oder

4.4.5

wenn der Vertrag zwischen dem Partnersteuerberater und dem Kunden (unabhängig vom Rechtsgrund) endet.


4.5
Der Kunde erhält über die Plattform monatliche Rechnungen von Integral, die innerhalb von 15 Tagen fällig sind und per SEPA-Überweisung zu bezahlen sind oder per Lastschrift eingezogen werden. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in elektronischer Form (z.B. per E-Mail).


4.6

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

05. Verfügbarkeit & Kundenservice

5.1
Die Plattform ist im Monatsmittel zu 98% verfügbar.


5.2
Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich von Integral nicht verfügbar ist. Höhere Gewalt oder der Ausfall von Kommunikationsmitteln (insb. des Internets) zählt nicht dazu.


5.3
Bei Fragen kann sich der Kunde jederzeit per E-Mail an info@integral.de wenden.

06. Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden

6.1

Integral gewährt dem Kunden ein zeitlich begrenztes, widerrufliches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform. Dieses erlischt mit Vertragsende.

6.2

Die Plattform darf nur für eigene geschäftliche Zwecke im vereinbarten Umfang genutzt werden.

6.3

Der Kunde darf die Plattform nicht vermieten, verleasen, weiterverkaufen oder verändern. Der Quellcode darf nicht modifiziert oder dekompiliert werden, außer in gesetzlich erlaubten Fällen.

6.4

Der Kunde gewährt Integral das Recht, die bereitgestellten Inhalte und Daten während der Vertragslaufzeit zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten sowie an die Partnersteuerberater und Drittanbieter weiterzuleiten. Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an seinen Inhalten.

6.5

Der Kunde darf nur Inhalte speichern oder übermitteln, für die er die erforderlichen Rechte besitzt und die keine Rechte Dritter verletzen.

6.6

Es ist dem Kunden untersagt, Scraping-Techniken oder automatisierte Dienste zur Manipulation von Nutzeraktivitäten zu verwenden.

6.7

Integral ist nicht verpflichtet, die Leistungen physisch zu liefern oder zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden ist bekannt, dass der Zugang zu und die Nutzung der Leistungen ausschließlich über das Internet erfolgt.

6.8

Der Kunde stellt Integral alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Daten über die Plattform rechtzeitig zur Verfügung.

07. Haftung und Schadensersatz

7.1

Integral haftet – mit Ausnahme von Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (dann besteht eine volle Haftung) – nur mit folgenden Maßgaben:

7.1.1 Integral haftet nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund von dem Kunden gewährten Garantien, wegen arglistiger Täuschung durch Integral sowie im Fall sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen voll;

7.1.2 Die Haftung für die Einschränkung der Nutz- und Verfügbarkeit infolge von rechtmäßigen unternehmensinternen Arbeitskampfmaßnahmen wird ausgeschlossen;

7.1.3 Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht;

7.1.4 Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht beruhen, ist die Haftung von Integral der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des jeweiligen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut;

7.1.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Vermögensschäden, ist ausgeschlossen;

7.1.6 Soweit die Haftung von Integral ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Integral sowie für deliktische Ansprüche;

7.1.7 Eine weitergehende Haftung von Integral ist ausgeschlossen.


7.2

In anderen Fällen haftet Integral nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare Schäden.


7.3

 Die Haftung von Integral für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.


7.4

Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern, von Integral.


7.5

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Integral beträgt ein Jahr.

08. Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden

8.1

Integral verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und der sonstigen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine separate Datenschutzerklärung wird bereitgestellt. Der Kunde stimmt allen in der Datenschutzerklärung dargelegten Verarbeitungsprozessen in Bezug auf personenbezogene Daten und sonstigen Ausführungen zu.

8.2
Für Leistungsbestandteile, die eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Abs. 3DSGVO darstellen, findet die “Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung” in AnlageA dieses Vertrags Anwendung.

8.3
Die Parteien verpflichten sich,

  • sämtliche über die Plattform übermittelte Informationen des Kunden („Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln;
  • Vertrauliche Informationen nur gegenüber solchen Vertretern offen zu legen, deren Kenntnis unbedingt erforderlich ist (einschließlich der Partnersteuerberater und Drittanbieter) und die an den Inhalt dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden werden;
  • Vertrauliche Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte zu sichern;
  • auf Aufforderung einer Partei oder ohne Aufforderung spätestens bei Beendigung des Vertrags sämtliche Vertrauliche Informationen (einschließlich etwaiger Kopien) innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Aufforderung bzw. Beendigung des Vertrags auf eigene Kosten an die andere Partei zurückzugeben oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8.4

Der Kunde stellt Integral personenbezogene Daten strikt auf "need to know"-Basis zur Verfügung und keine solche Daten, die für die Leistungen nicht erforderlich sind.

09. Änderung der Geschäftsbedingungen

9.1
Integral ist berechtigt, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, indem Integral ein Kündigungsrecht erhält, wenn der Kunde die von Integral wie folgt vorgeschlagene Vertragsänderung ablehnt. Integral wird den Kunden rechtzeitig auf die Änderungen des Vertrags hinweisen, mindestens jedoch 60 Tage vor ihrem Inkrafttreten. Die Kunden können den Änderungen des Vertrags innerhalb einer angemessenen, mindestens jedoch 30 Tage betragenen, von Integral gesetzten Frist widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen des Vertrags nicht, gelten diese als angenommen. Integral wird den Kunden mit der Benachrichtigung über eine Änderung des Vertrags über das Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen, ist Integral berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.

9.2
Änderungen werden per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als akzeptiert.

9.3
Integral behält sich das Recht vor, den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden auf jedes verbundene Unternehmen derselben Gruppe zu übertragen (vgl. § 271 HGB). Erhebt der Kunde innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Benachrichtigung keinen Widerspruch, wird die Übertragung mit Ablauf dieser vier-Wochen-Frist wirksam.

10. Schlussbestimmung

10.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

10.2

Die Verpflichtungen aus diesem Vertrag können vom Kunden weder ganz noch teilweise abgetreten werden. 

10.3

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Anlage A

Anlage A:

Vereinbarung zurAuftragsverarbeitung

gem. Art. 28 Abs. 3Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

zwischen dem

 

Kunden

(„Auftraggeber“ oder„Verantwortlicher)

 

und

 

Integral

(„Auftragnehmer“ oder„Auftragsverarbeiter).

 

Präambel

Die nachfolgende Vereinbarung konkretisiert die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus der zugrundeliegenden Geschäftsbeziehung ergeben. Sie findet Anwendung auf Tätigkeiten, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben und bei denen personenbezogene Daten des Kunden durch Integral in dessen Auftrag verarbeitet werden.  

 

1.    Gegenstand, Dauer und Spezifizierung derAuftragsverarbeitung

 

Der Gegenstand der Verarbeitung sowie Art und Zweck ergeben sich aus dem zugrundeliegenden Hauptvertrages über die Integral Plattform. Die Dauer bzw. Laufzeit dieser Auftragsverarbeitungsvereinbarung ergibt sich aus den Regelungen des zugrundeliegenden Hauptvertrages.

 

2.    Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit

 

(1)  Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung konkretisiert sind. Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

(2)  Die Weisungen werden durch die Leistungsbeschreibung, vereinbart auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Integral, festgelegt und können vom Auftraggeber danach schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung). Weisungen, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf Leistungsänderung behandelt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zubestätigen.

 

3.    Pflichten des Auftragnehmers

 

(1)  DerAuftragnehmer darf personenbezogene Daten, die Gegenstand des Auftrags sind, nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Art. 28 Abs. 3 a) DSGVO vor und dessen Voraussetzungen werden gewahrt.

 

(2)  Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung so lange aussetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde.

 

(3)  DerAuftragnehmer wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32 DSGVO) genügen. Der Auftragnehmer hat insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, gemessen am Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer gewährleisten.

 

(4)   Der Auftragnehmer hat die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung fortlaufend zu dokumentieren und stellt diese dem Auftraggeber zum Zwecke der Prüfung auf Anfrage bereit.

 

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternativeadäquate Maßnahmen umzusetzen, sofern diese das originäre Sicherheitsniveau qualitativ nicht unterschreiten.

 

(5)  DerAuftragnehmer unterstützt den Auftraggeber angemessen bei der Erfüllung derAnfragen und Ansprüche betroffenen Personen gem. Kapitel III der DSGVO sowie bei der Einhaltung der in Artt. 33 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.

 

(6)  Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Beschäftigten und anderen für den Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zuständigen Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben und diese Vertraulichkeitsverpflichtung auch nach Beendigung des Auftragsfort besteht.

 

(7)  Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers bekannt werden.

 

Eine Meldung von Datenschutzverletzungen muss mindestens enthalten:

-      eine Beschreibung des Vorfalls, soweit möglich mit Angabe der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze

-      den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen

-      eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen des gemeldeten Vorfalls, eine Beschreibung der ergriffenen Maßnahmen zur Behebung und ggf. Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen

 

(8)  DerAuftragnehmer nennt dem Auftraggeber den Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.

 

(9)  DerAuftragnehmer gewährleistet, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistungder Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen (Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO).

 

(10) Während der Vertragslaufzeit berichtigt oder löscht der Auftragnehmer auf Weisung des Auftraggebers die vertragsgegenständlichen Daten. Sofern eine datenschutzkonforme Löschung dieser Daten nicht möglich ist, stellt der Auftragnehmer eine datenschutzkonforme Vernichtung der Datenträger und Unterlagen, die vertragsgegenständliche Daten enthalten, sicher.

 

Dem Auftragsverarbeiter vom Auftraggeber übergebene Datenträger und verarbeitete Daten einschließlich gefertigter Kopien.

 

Der Auftragnehmer berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist.

 

Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart.

 

In besonderen, vomAuftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe,Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofernnicht im Vertrag bereits vereinbart.

 

(11) Daten, Datenträger sowie sämtliche Dokumente sind nach Auftragsende auf Verlangen (schriftlich oder in Textform) des Auftraggebers entweder herauszugeben, sofern sie im Eigentum des Auftraggebers sind, oder zu löschen.

 

4.    Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren,wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt.

 

5.    Anfragen betroffener Personen

 

Wendet sich eine betroffene Person mit Anträgen gemäß Art. 15 bis 21 DSGVO an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person unverzüglich an den Auftraggeber verweisen und leitet den Antrag an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Anträge der betroffenen Personen im erforderlichen Umfang.

 

6.    Nachweismöglichkeiten

 

(1)  Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertragnie der gelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die dokumentierten Kontrollen und erforderlichen Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO nachzuweisen.

 

(2)  Der Nachweis der Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten kann durch geeignete Dokumente/Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsbeauftragter, Wirtschaftsprüfer, externe Auditoren/Prüfer etc.) erfolgen.

 

7.    Kontrollrechte

 

(1)  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber bei seinen Prüfungen gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO zur Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang zu unterstützen.

 

(2)  Die Prüfungen werden durch den Auftraggeber selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten durchgeführt. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Dritter in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer stehen, hat der Auftragnehmer gegen diesen ein Einspruchsrecht. Beauftragte Dritte müssen durch den Auftraggeber zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, die Abgabe einer separaten Verschwiegenheitserklärung des beauftragten Dritten zu verlangen. Dies gilt insbesondere für die Abgabe von Erklärungen zur berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit.

 

(3)  Eine Prüfung kann insbesondere durch die Einholung von Auskünften und dieEinsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch weitere Maßnahmen erfolgen. Zu den weiteren Maßnahmen zählen die Anforderung von Zertifizierungen, Berichte zu Datenschutzaudits und Inspektionen vor Ort. Inspektionen vor Ort nimmt der Auftraggeber mit angemessener Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten vor. Die Prüfungen müssen ohne Störung des Betriebsablaufs sowie unter Wahrung der Sicherheits- und Vertraulichkeitsinteressen des Auftragnehmers durchgeführt und auf eine angemessene Anzahl beschränkt werden. Ausgenommen sind anlassbezogene Kontrollen. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten der Prüfungen in den vorgenannten Fällen (inkl. Nachprüfungen) selbst.

 

8.    Weitere Auftragsverarbeiter (Subunternehmer)

 

(1)  Ein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der Auftragnehmer weitere Auftragnehmer mit im Vertrag vereinbarten Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt. Der Auftragnehmer wird mit diesen Dritten im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz-und Informationssicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.

 

(2)  Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuziehung oder Ersetzung der Subunternehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber mit angemessener Frist.

 

(3)  Der Auftraggeber kann der Änderung – innerhalb einer angemessenen Frist – aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund – gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor, und sofern eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nichtmöglich ist, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

 

(4)  Die Genehmigung für die Hinzuziehung der auf Integral's Trust Center (https://trust.integral.de/resources) dokumentierten weiteren Auftragsverarbeiter gilt seitens des Auftraggebers als erteilt.

 

 

9.    Übermittlung in Drittstaaten

 

Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers und unter Einhaltungder Bedingungen der Artt. 44 ff. DSGVO der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen.

 

10.  Haftung

 

Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffener Personen entsprechend der in Art. 82DSGVO getroffenen Regelung.

 

11.  Schlussbestimmungen

 

(1)  Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwadurch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

 

(2)  Für Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen ist die Textform (auch elektronisch) und die ausdrückliche Bezugnahme auf diese Vereinbarung erforderlich.

 

(3)  Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

 

(4)  Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies dieWirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.